Globale Datenschutzrichtlinie
1. Übersicht und Ziele
Der Schutz personenbezogener Daten und die Einhaltung der Datenschutzgesetze und -vorschriften ist für unsere Organisation und ihre verbundenen Unternehmen („wir“, „uns“, das „Unternehmen“) wichtig. Wir nehmen diese Verpflichtung ernst und bemühen uns, die Datenschutzrechte unserer Mitarbeiter, Geschäftskontakte und Kunden zu gewährleisten, wenn wir ihre Daten verarbeiten.
Diese globale Datenschutzrichtlinie (diese „Richtlinie“) etabliert ein umfassendes Regelwerk für die Verwaltung von Datenschutzrisiken. Insbesondere behandeln die Anlagen A und B dieser Richtlinie bestimmte Anforderungen nach kolumbianischem bzw. mexikanischem Recht, wie in den entsprechenden Anlagen beschrieben.
Diese Richtlinie beschreibt, zusammen mit allen ihren Anlagen und Begleitdokumenten, Prozesse und Tools, die einen einheitlichen Ansatz für das Datenschutz-Risikomanagement in der gesamten Organisation bereitstellen. Der Schutz der personenbezogenen Daten von Mitarbeitern, Geschäftskontakten und Kunden ist grundlegend für das Vertrauen von Mitarbeitern, Geschäftspartnern und Kunden.
Insbesondere verfolgt diese Richtlinie folgende Ziele:
- Beschreibung der Datenschutzprinzipien, die unser globales Datenschutz-Rahmenwerk unterstützen;
- Nennung und Erklärung der Rollen und Verantwortlichkeiten im Hinblick auf Datenschutz;
- Einführung des Datenschutzprogramms;
- Nennung der internen Richtlinien, Verfahren und Standards, die diese Richtlinie unterstützen und gemeinsam mit dieser Richtlinie das Datenschutz-Rahmenwerk unserer Organisation bilden; und
- Beschreibung einer (nicht vollständigen) Liste der Anforderungen, die Mitarbeiter, Auftragnehmer, Berater und alle anderen, die uns unterstützen oder Dienstleistungen für uns erbringen, erfüllen müssen, um die Vertraulichkeit und Sicherheit der personenbezogenen Daten, mit denen sie umgehen, zu wahren.
Diese Richtlinie enthält keine vollständige Liste der erlaubten oder verbotenen Verhaltensweisen und beschreibt nicht alle geltenden Regeln. Diese Richtlinie ersetzt nicht die Verantwortung, gutes geschäftliches Urteilsvermögen und angemessene Sorgfalt anzuwenden. Einzelne Personen sollten sich bei spezifischen Bedenken und Problemen, die nicht ausdrücklich in dieser Richtlinie behandelt werden, weiterhin über geeignete Kanäle angemessen beraten lassen.
2. Geltungsbereich und Durchsetzung
Diese Richtlinie gilt für alle Verwaltungsratsmitglieder, Manager, Mitarbeiter, Auftragnehmer, Berater und alle anderen Personen, die innerhalb unserer Organisation unterstützend tätig sind oder Dienstleistungen für uns erbringen, und sie gilt für alle unsere weltweiten Geschäftstätigkeiten, die die Verarbeitung personenbezogener Daten beinhalten.
Alle Verwaltungsratsmitglieder, Manager, Mitarbeiter, Auftragnehmer, Berater und anderen Personen, die innerhalb unserer Organisation unterstützend tätig sind oder Dienstleistungen für uns erbringen, sind dafür verantwortlich, diese Richtlinie einzuhalten. Die Anerkennung und das Verständnis dieser Richtlinie durch Verträge und obligatorische Schulungen ist verpflichtend. Die Nichteinhaltung dieser Richtlinie kann einen Verstoß gegen die Beschäftigungsbedingungen darstellen und zu Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Kündigung von Arbeits- oder Dienstleistungsverträgen führen.
Die Geschäftsleitung ist letztendlich dafür verantwortlich, die Einhaltung dieser Richtlinie sicherzustellen. Die Rechtsabteilung ist in Abstimmung mit der internen Revision für die Überwachung der Einhaltung dieser Richtlinie verantwortlich.
Definitionen
3. Datenschutzprinzipien
In der Geschäftstätigkeit unserer Organisation müssen jederzeit die unten dargelegten Datenschutzprinzipien eingehalten werden. Diese Prinzipien sind für alle unsere Geschäftsbereiche verbindlich.
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Rechtmäßige, faire und transparente Verarbeitung
Unsere Organisation verwendet personenbezogene Daten nur auf eine Weise, die rechtmäßig, fair und transparent ist.
Wir halten uns an die Datenschutzgesetze in allen Rechtsgebieten, in denen wir tätig sind. Soweit gesetzlich vorgeschrieben, verpflichten wir uns auch, einzelnen Personen dabei zu helfen, zu verstehen, welche Informationen wir erfassen, wie wir sie verwenden und welche Wahlmöglichkeiten sie haben. Wir erklären dies Mitarbeitern, Auftragnehmern, Beratern und anderen Arbeitnehmern, Verbrauchern und Geschäftskontakten auf einfache und klare Weise in unseren Datenschutzerklärungen. Wir überprüfen unsere Datenschutzerklärungen regelmäßig, um sie auf dem neuesten Stand zu halten und sicherzustellen, dass sie unseren internen Praktiken entsprechen. -
Zweckbindung
Wir erfassen personenbezogene Daten nur für bestimmte, klare und legitime Zwecke und wir erfassen nur so viele personenbezogene Daten, wie wir benötigen, um diese Zwecke zu erreichen. Auch, wenn personenbezogene Daten uns helfen, die von uns angebotenen Dienstleistungen zu verbessern, verwenden wir sie nur auf eine Weise, die im Hinblick auf klare Ziele verhältnismäßig ist. -
Datengenauigkeit
Wir ergreifen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die von uns gespeicherten personenbezogenen Daten korrekt, aktuell und für die Zwecke, für die sie erfasst werden, relevant sind. -
Aufbewahrung von Daten
Wir bewahren personenbezogene Daten nur so lange auf, wie es für die Zwecke, für die wir sie verwenden, erforderlich ist. -
Rechte einzelner Personen
Wir verpflichten uns vollumfänglich, in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen einzelnen Personen die Ausübung ihrer Datenschutzrechte in Zusammenhang mit unserer Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu ermöglichen. -
Informationssicherheit
Wir ergreifen angemessene physische, technische und organisatorische Maßnahmen, um personenbezogene Daten zu schützen und ihre Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit auf allen Systemen und jederzeit zu gewährleisten.
Wir verpflichten uns auch, sicherzustellen, dass unsere Anbieter und Zulieferer, die personenbezogene Daten in unserem Auftrag verarbeiten, die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit dieser Daten wahren. -
Internationale Übermittlung personenbezogener Daten
Unsere Organisation ist ein globales Unternehmen und daher müssen wir Daten international übermitteln. Wir verpflichten uns vollumfänglich, angemessene Sicherheitsvorkehrungen in Einklang mit den geltenden Gesetzen zu treffen, um die personenbezogenen Daten zu schützen, die wir in Länder ohne angemessene Datenschutzgesetze übermitteln. -
Rechenschaftspflicht
Wir sind alle dafür verantwortlich, die Datenschutzprinzipien einzuhalten und die Datenschutzrechte einzelner Personen zu respektieren. Wir sind als Kollektiv und einzeln dazu verpflichtet, die personenbezogenen Daten unserer Mitarbeiter, Auftragnehmer, Berater und anderer Arbeitnehmer, Verbraucher und Geschäftspartner zu schützen. Um ein vertrauensvolles Umfeld zu schaffen und die geltenden Datenschutzgesetze einzuhalten, müssen alle Personen, die innerhalb oder im Auftrag unserer Organisation tätig sind, unsere Datenschutzrichtlinien einhalten und die Organisation dabei unterstützen, ihre Verpflichtungen zum Schutz personenbezogener Daten einzuhalten.
4. Rollen und Zuständigkeiten
Verschiedene Stakeholder auf verschiedenen Unternehmensebenen innerhalb unserer Organisation spielen eine Rolle bei der Gewährleistung von Datenschutz-Risikomanagement und der Einhaltung von Datenschutzvorschriften. Die folgenden Abteilungen und Mitarbeiter haben bestimmte Rollen und Verantwortlichkeiten:
- Die Rechtsabteilung ist verantwortlich für die Förderung und Sicherstellung der Einhaltung von Datenschutzbestimmungen, die Überwachung des gesamten Datenschutzmanagements und des Compliance-Programms, die Beantwortung der Anfragen und Anträge betroffener Personen, die Beantwortung behördlicher Anfragen zum Datenschutz und die Zusammenarbeit mit der IT-Abteilung, wenn dies erforderlich ist, um die Informationssicherheit zu gewährleisten, die ein wesentlicher Bestandteil des Schutzes personenbezogener Daten ist.
- Die IT-Abteilung ist verantwortlich für den Schutz und die Überwachung unserer internen Netzwerke und Systeme und insbesondere dafür, dass personenbezogene Daten, die in diesen Netzwerken und Systemen gespeichert, übertragen, abgerufen und verwendet werden, angemessen vor Datenschutzverletzungen geschützt sind. Die IT-Abteilung ist auch für die Teilnahme an einigen wichtigen Datenschutzaktivitäten wie einer Datenschutz-Folgenabschätzung („DSFA“) verantwortlich.
- Die Personalabteilung ist dafür verantwortlich, die personenbezogenen Daten von Mitarbeitern, Auftragnehmern, Beratern und allen anderen Personen, die Dienstleistungen erbringen und uns unterstützen, ordnungsgemäß und in Einklang mit geltendem Recht zu behandeln. Die Personalabteilung ist auch dafür verantwortlich, Anfragen von Mitarbeitern, Auftragnehmern, Beratern und anderen Arbeitnehmern zur Ausübung ihrer Datenschutzrechte zu bearbeiten und weitere Anfragen oder Beschwerden an die Rechtsabteilung zu eskalieren. Die Personalabteilung sollte auch die Rechtsabteilung über neue Verarbeitungsaktivitäten informieren, die sich auf die personenbezogenen Daten von Mitarbeitern, Auftragnehmern, Beratern und anderen Arbeitnehmern auswirken. Die Personalabteilung sollte in die Durchführung von DSFA für neue personalbezogene Verarbeitungsaktivitäten, in die Aktualisierung von Datenschutzhinweisen für Mitarbeiter, Auftragnehmer, Berater und andere Arbeitnehmer sowie in deren Sensibilisierung für ihre Pflichten und Verantwortlichkeiten in Zusammenhang mit dem Schutz personenbezogener Daten (einschließlich dieser Richtlinie) eingebunden werden.
Darüber hinaus ist jede Geschäftsfunktion, die personenbezogene Daten verarbeitet, verantwortlich für die:
- Verwaltung des Datenschutzrisikos im Zusammenhang mit der von dieser Funktion durchgeführten Verarbeitung;
- Konsultation der Rechtsabteilung, wenn dies gemäß den internen Richtlinien und Verfahren erforderlich ist;
- Gewährleistung der Sicherheit der von ihr verarbeiteten personenbezogenen Daten; und
- Bearbeitung und Eskalation von Datenschutzvorkommnissen nach Bedarf.
Alle Verwaltungsratsmitglieder, Manager, Mitarbeiter, Auftragnehmer, Berater und Arbeitnehmer sind dafür verantwortlich, die Vertraulichkeit der von ihnen verwendeten personenbezogenen Daten zu wahren und diese Daten sicher und in Übereinstimmung mit dieser Richtlinie und allen anderen unterstützenden Richtlinien, Verfahren und Standards (wie unten unter „Richtlinienrahmen“ angegeben) zu behandeln.
5. Datenschutzprogramm
Unsere Rechtsabteilung wird unser Datenschutzprogramm überwachen, das einen umfassenden und koordinierten Ansatz zur Verwaltung von Datenschutzrisiken bereitstellt und gleichzeitig die Geschäftsbedürfnisse und -strategien erfüllt. Unser Datenschutzprogramm umfasst mindestens die folgenden Komponenten:
- Richtlinienrahmen
- Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
- Zentrale Anlaufstelle
- Dokumentation der Datenschutz-Compliance (Entscheidungen, Implementierung und Audit)
- Aufzeichnungen über Verarbeitungstätigkeiten
- Datenschutz-Folgenabschätzung
- Datenschutz-Risikomanagement für Anbieter
- Datenschutzschulungen
- Verwaltung von Datenschutzverletzungen
- Rechte betroffener Personen
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Richtlinienrahmen
Unsere Organisation muss jederzeit in Übereinstimmung mit dieser Richtlinie, dem Verhaltens- und Ethikkodex sowie allen datenschutzbezogenen internen Richtlinien, Verfahren und Standards handeln, einschließlich der Richtlinie zur akzeptablen Nutzung von Informationstechnologie, der Richtlinie zur Klassifizierung und Handhabung von Daten, der Richtlinie zur Reaktion auf Vorkommnisse und der Datenschutzhinweise für Mitarbeiter, Online-Anwender und andere einzelne Personen. Bitte beachten Sie, dass diese von Zeit zu Zeit aktualisiert oder ersetzt werden können und der Umfang der nachfolgenden Liste auf zusätzliche Richtlinien erweitert werden kann. -
Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
Die Rechtsabteilung wird jederzeit Prozesse aufrechterhalten, die es unserer Organisation ermöglichen, gesetzliche Anforderungen im Datenschutzbereich zu verstehen und einzuhalten, wie z. B. die Bereitstellung von Datenschutzhinweisen für betroffene Personen und bei Bedarf die Einholung ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung. Die Rechtsabteilung wird sicherstellen, dass Datenschutzgesetze in der Region, in der diese Gesetze gelten, einheitlich angewandt werden. -
Zentrale Anlaufstelle
Die Rechtsabteilung wird gemeinsam mit der Geschäftsleitung auf Grundlage unserer Datenverarbeitungsaktivitäten festlegen, wo sich unsere Hauptniederlassung befindet, um die leitende Aufsichtsbehörde innerhalb der Europäischen Union für grenzüberschreitende Verarbeitungstätigkeiten zu identifizieren. Die Entscheidung ist zu dokumentieren. Die Rechtsabteilung wird die leitende Aufsichtsbehörde sorgfältig auf Leitlinien und andere ausgegebene Dokumente überwachen und ihre Durchsetzungsprioritäten verstehen. -
Dokumentation der Datenschutz-Compliance (Entscheidungen, Implementierung und Audit)
Die Rechtsabteilung wird mit Unterstützung der betroffenen Geschäftsfunktionen Aufzeichnungen über die Entscheidungen und Maßnahmen erstellen und pflegen, die in Bezug auf Datenschutz-Risikomanagement und die Einhaltung der Datenschutzgesetze getroffen wurden. Dies ermöglicht auch eine effektive Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden bei Bedarf und unterstützt unsere Organisation dabei, ihre Einhaltung der Datenschutzbestimmungen zu dokumentieren und jederzeit nachzuweisen.
Wenn datenschutzbezogene Entscheidungen und Maßnahmen auf regionaler oder geschäftlicher Ebene getroffen werden, legen die relevanten Richtlinien und Verfahren die Verantwortung für die Führung angemessener Aufzeichnungen fest.
Die Rechtsabteilung ist auch dafür verantwortlich, die Entwicklung zusätzlicher Unterlagen sicherzustellen und zu überwachen, die erforderlich sein könnten, um die Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze nachzuweisen (z. B. Einwilligungserklärungen, Mitteilungen an betroffene Personen, Register über Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten). -
Aufzeichnungen über Verarbeitungstätigkeiten
Die Rechtsabteilung wird in einem lebenden Dokument die Liste aller Verarbeitungstätigkeiten innerhalb unserer Organisation zu einem bestimmten Zeitpunkt zusammentragen. Dieses Dokument wird von Zeit zu Zeit aktualisiert, um Änderungen im Geschäftsbetrieb widerzuspiegeln. Die IT-Abteilung, die Personalabteilung und alle anderen Geschäftsfunktionen, die an der Verarbeitung personenbezogener Daten beteiligt sind, sollten zur Aufzeichnung der Verarbeitungstätigkeiten beitragen (indem sie relevante Informationen wie die Zwecke der Datennutzung und für Datenübermittlungen bereitstellen). -
Datenschutz-Folgenabschätzungen
Die Rechtsabteilung wird Richtlinien und Verfahren zur Durchführung von DSFA in Bezug auf neue Produkte, Technologien und Geschäftsabläufe etablieren, wenn dies nach geltendem Recht erforderlich ist oder wenn es angemessen erscheint, um das Datenschutzrisiko zu verwalten. Die DSFA erfordern Beiträge von relevanten Geschäftsfunktionen und deren Beteiligung. - Datenschutz-Risikomanagement für Anbieter
Das Risikomanagement für die Beauftragung von Drittanbietern, die personenbezogene Daten in unserem Auftrag verarbeiten („Auftragsverarbeiter“), ist entscheidend, um unsere Einhaltung der Datenschutzbestimmungen sicherzustellen. Die Rechtsabteilung wird Richtlinien und alle Datenschutzinhalte zur Verfügung stellen, die für die Risikobewertung von Drittanbietern erforderlich sind, und diese bei Bedarf auf dem neuesten Stand halten, um aufkommende Datenschutzrisiken zu adressieren. Risiken im Zusammenhang mit einem Drittanbieter müssen an die Rechtsabteilung eskaliert werden.
Insbesondere wird die Rechtsabteilung sicherstellen, dass:- für jeden Auftragsverarbeiter eine angemessene Sorgfaltsprüfung seiner Informationssicherheitsmaßnahmen durchgeführt wird, bevor er als Geschäftspartner ausgewählt wird;
- mit jedem Auftragsverarbeiter eine angemessene Verarbeitungsvereinbarung abgeschlossen wird, die dem Auftragsverarbeiter Datenschutzverpflichtungen auferlegt; und
- die Einhaltung der Verarbeitungsvereinbarung und des geltenden Rechts durch den Auftragsverarbeiter von Zeit zu Zeit überwacht wird.
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Datenschutzschulungen
Datenschutzschulungen sind Teil des jährlichen Compliance-Schulungsplans und müssen von den relevanten Mitarbeitern bei ihrem Eintritt in das Unternehmen und danach regelmäßig absolviert werden. Die Rechtsabteilung wird sicherstellen, dass die Schulungsinhalte aktuell bleiben, der Geschäftstätigkeit unserer Organisation angemessen sind und regelmäßig aktualisiert werden. Die Schulungsabschlussquoten werden überwacht und dokumentiert (z. B. Schulungsprotokoll). -
Verwaltung von Datenschutzverletzungen
Alle Geschäftsfunktionen sind verantwortlich für die Überwachung des Geschäftsbetriebs auf Vorkommnisse im Zusammenhang mit der Sicherheit personenbezogener Daten, deren zeitnahe und konsistente Aufzeichnung und die Umsetzung angemessener Strategien zur Risikominderung.
Alle Mitarbeiter und Geschäftsfunktionen sind für die unverzügliche Eskalation aller tatsächlichen oder vermuteten Datenschutzverletzungen in Einklang mit unserer Richtlinie zur Reaktion auf Vorkommnisse verantwortlich. Alle relevanten Abteilungen und/oder Geschäftsfunktionen müssen sich gemäß dieser Richtlinie am Management von Datenschutzverstößen beteiligen.
Die Rechtsabteilung wird gemeinsam mit der IT-Abteilung sicherstellen, dass bekannte Vorkommnisse und Risikoereignisse identifiziert, bewertet und angemessen behoben werden, und sie wird Trends bewerten, damit Grundursachen behoben werden können. Die Rechtsabteilung wird auch die Meldung von Datenschutzverstößen an die zuständige Aufsichtsbehörde oder an betroffene Personen übernehmen, wenn dies nach geltendem Recht erforderlich ist. -
Rechte betroffener Personen
Die Rechtsabteilung wird der Personalabteilung und allen anderen Abteilungen Leitlinien und Unterstützung zur Verfügung stellen, um Anfragen zu Rechten betroffener Personen zu bearbeiten (z. B. die Anfrage einer Person, in Einklang mit geltendem Recht auf bei uns gespeicherte personenbezogene Daten zuzugreifen) und betroffene Personen über ihre Rechte nach geltendem Recht zu informieren, einschließlich des Rechts, bei der/den zuständigen staatlichen Datenschutzbehörde(n) eine Beschwerde einzureichen, falls das Unternehmen bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten und sensiblen personenbezogenen Daten einer betroffenen Person gegen geltende Datenschutzgesetze verstößt.
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Richtlinienrahmen
6. Was Mitarbeiter, Auftragnehmer, Berater und Arbeitnehmer tun müssen
Wenden Sie die Datenschutzprinzipien für die Erfassung und Verwendung personenbezogener Daten an, und befolgen Sie die Richtlinien, Verfahren und Standards im Zusammenhang mit Datenschutz.
Insbesondere müssen Sie die folgenden Richtlinien einhalten:
- Richtlinie zur zulässigen Nutzung und Informationstechnologie
- Richtlinie zu vertraulichen Daten
- Richtlinie zur Klassifizierung und Handhabung von Daten
- E-Mail-Richtlinie
- Verschlüsselungsrichtlinie
- Passwortrichtlinie
- Fernzugriffsrichtlinie
- Richtlinie für Drittanbieter-Software
- Richtlinie zur Aufbewahrung von Daten
Es wird auch von Ihnen erwartet, alle erforderlichen Datenschutzschulungen zu absolvieren.
Die Nichteinhaltung der Bedingungen dieser Richtlinie kann Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses oder der Geschäftsbeziehung sowie rechtliche Schritte nach sich ziehen.
7. Meldungen und Fragen
Mitarbeiter von ICU Medical können alle Bedenken unter +1-844-330-0007 über eine anonyme und vertrauliche Hotline melden. Anonyme und vertrauliche Meldungen können auch per E-Mail an reports@lighthouse-services.com (die Meldung muss den Namen des Unternehmens enthalten), durch eine vertrauliche Online-Einreichung unter http://www.lighthouse-services.com/icumed oder über den Abschnitt „Governance-Berichte“ auf unserer Corporate-Governance-Website unter https://ir.icumed.com/governance.cfm erfolgen. Vertreter des Unternehmens können vertrauliche Meldungen auch bei ihren Vorgesetzten, der Personalabteilung, dem Compliance-Beauftragten oder dem Leiter der Rechtsabteilung einreichen.
8. Änderungen an dieser Richtlinie
Die Rechtsabteilung wird diese Richtlinie mindestens einmal jährlich überprüfen und entsprechende Änderungen empfehlen.
Wir werden Sie gegebenenfalls auf Änderungen aufmerksam machen.
9. Ausnahmen und Eskalation
Ausnahmen von dieser Richtlinie müssen von der Rechtsabteilung geprüft und genehmigt werden. Alle Ausnahmen von dieser Richtlinie müssen vor ihrer Anwendung schriftlich genehmigt werden.
Die Rechtsabteilung ist verantwortlich für die Lösung von Fragen zur angemessenen Auslegung dieser Richtlinie im Hinblick auf rechtliche und behördliche Anforderungen. Die Rechtsabteilung ist dafür verantwortlich, Fragen zur Auslegung dieser Richtlinie zu beantworten.
Anlage A
Globale Datenschutzrichtlinie – Anlage für Kolumbien
ICU MEDICAL COLOMBIA LIMITADA („ICU COLOMBIA“) mit Sitz in Kolumbien ist eine Tochtergesellschaft von ICU MEDICAL, INC (das „Unternehmen“) mit Sitz in den USA.
Diese Anlage soll die globale Datenschutzrichtlinie („GDR“) des Unternehmens um bestimmte Elemente ergänzen, die nur im Geltungsbereich der kolumbianischen Datenschutzgesetze anwendbar sind. Die kolumbianischen Datenschutzgesetze gelten nur für die Verarbeitung personenbezogener Daten in Kolumbien und – unter bestimmten Umständen – für die Verarbeitung personenbezogener Daten von betroffenen Personen mit Wohnsitz in Kolumbien, während diese sich im Ausland befinden.
Begriffe, die hierin verwendet werden, aber nicht definiert sind, besitzen die Bedeutung, die ihnen in der GDR zugewiesen ist.
Anlage B
Globale Datenschutzrichtlinie – Anlage für Mexiko
Soweit mexikanische Datenschutzgesetze oder -vorschriften Anwendung finden, gelten die folgenden zusätzlichen Mexiko-spezifischen Grundelemente und Bestimmungen, und diese erhalten Vorrang vor widersprüchlichen Bestimmungen in der allgemeinen globalen Datenschutzrichtlinie.